Remswelle

Rems und Winterbach · Fluss, Wasser, Natur und Geschichte

Wald oder Wiese?

Wald ist gut fürs Klima, für das Grundwasser und für die Erholung. Trotzdem ist nicht jeder neue Wald ein Gewinn. Am Hungerberg über Winterbach wechseln sich Wald, Waldsäume, Streuobstwiesen, magere Wiesen, Klingen mit kleinen Bächen und alte Weinbergterrassen auf engem Raum ab. Gerade diese Mischung macht die Hänge so reich an Leben – und sie gibt es nur, weil Menschen sie seit Jahrhunderten pflegen. Was man kennt und schätzt, das schützt man: Deshalb zeigen wir hier, was in diesem Mosaik steckt.

Die Mischung macht's

Viele Tiere brauchen nicht einen Lebensraum, sondern mehrere nebeneinander. Die Zauneidechse sonnt sich an warmen, offenen Säumen und versteckt sich im Gebüsch. Der Feuersalamander lebt im feuchten Laubwald und setzt seine Larven in kühle, saubere Quellbäche, wie sie in den Klingen am Hungerberg fließen. Die Gelbbauchunke laicht in kleinen, flachen Pfützen, die schnell wieder austrocknen. Fledermäuse jagen entlang von Waldrändern und über Wiesen und schlafen in Höhlen alter Bäume, auch alter Obstbäume.

Am wertvollsten ist oft der Übergang: der Waldsaum, wo der Wald nicht abrupt endet, sondern über Sträucher und Kräuter in die Wiese übergeht. Ein solcher Saum ist warm, licht und blütenreich. Am Böhnlöchle ist ein solcher Übergang seit 1992 als Naturdenkmal geschützt: die „Steppenheide und Waldsaum am Böhnlöchle“.

Wald, der immer Wald bleibt: das Plenterprinzip

Auch im Wald selbst kommt es auf die Mischung an. Beim Plentern erntet man nicht ganze Flächen auf einmal, sondern immer nur einzelne Bäume oder kleine Gruppen. So stehen auf kleinem Raum junge, mittelalte und alte Bäume nebeneinander, und der Wald ist nie kahl. Neue Bäume wachsen von selbst aus den Samen der alten nach (Naturverjüngung); gepflanzt werden muss kaum.

Das hat viele Vorteile:

  • Der Boden bleibt geschützt. Weil immer Bäume stehen, trocknet der Waldboden weniger aus, Regen fließt langsamer ab, und am Hang wird kaum Erde abgeschwemmt.
  • Der Wald ist stabiler. Ein gestufter Wald mit Bäumen jeden Alters übersteht Sturm, Trockenheit und Käferbefall meist besser als ein gleichaltriger Bestand – fällt ein Baum aus, stehen schon die nächsten bereit.
  • Viel Lebensraum auf kleinem Raum. Licht und Schatten, junge und alte Bäume, Höhlen und Totholz bieten Spechten, Fledermäusen, Käfern und Pilzen einen Platz.
  • Holz gibt es immer wieder, nicht nur alle hundert Jahre. Wer plentert, kann regelmäßig ein wenig ernten, statt einmal alles.
  • Der Wald bleibt ein Ort. Wege, Ausblicke und das Waldbild bleiben erhalten, es gibt keine Kahlflächen.

Plentern verlangt Erfahrung: Man muss jeden Baum einzeln beurteilen und vorsichtig fällen, damit die jungen Bäume nicht beschädigt werden, und Maschinen lassen sich nur begrenzt einsetzen. Klassisch ist das Verfahren in den Tannen-Fichten-Buchen-Wäldern des Schwarzwalds; mit Laubbäumen wie der Buche ist es anspruchsvoller, aber möglich. Für kleine Waldstücke, wie es sie am Hungerberg viele gibt, passt das Prinzip besonders gut: Man nimmt nur, was nachwächst, und lässt alte Bäume und Totholz bewusst stehen und liegen.

Magerwiesen: artenreich, weil arm

Eine magere Flachland-Mähwiese wird kaum gedüngt und ein- bis zweimal im Jahr gemäht. Weil die Gräser dort nicht übermächtig werden, haben viele Blumen Platz – Wiesen-Salbei, Margerite, Witwenblume, Glockenblumen – und mit ihnen Wildbienen, Schmetterlinge und Heuschrecken. Solche Wiesen sind ein europaweit geschützter Lebensraumtyp (6510) und seit 2022 auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope.

Das Besondere: Eine Magerwiese erhält sich nicht von selbst. Wird sie nicht mehr gemäht, verfilzt sie, Quecke und Brombeere breiten sich aus, dann kommen Sträucher und schließlich Wald. Die Landesanstalt für Umwelt vermerkt bei einer kartierten Wiese am Hungerberg genau das: Die Fläche „wird zu selten gemäht“. Wer eine Wiese mäht, und sei es von Hand, tut also nichts gegen die Natur, sondern erhält sie.

Streuobst und Vögel

Hochstämmige Obstbäume auf Wiesen prägen das Remstal. Sie sind Brut- und Nahrungsplatz für viele Vogelarten. Teile der Hänge nördlich von Winterbach gehören deshalb zum EU-Vogelschutzgebiet „Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen“, ausgewiesen 2010. In Baden-Württemberg sind größere Streuobstbestände zudem seit 2020 besonders zu erhalten.

Verbinden statt aufforsten

Viele Tiere wandern zwischen ihren Lebensräumen: der Feuersalamander vom Wald zum Quellbach, die Zauneidechse entlang sonniger Säume. Liegen Wald und Bach getrennt, fehlt ihnen der Weg. Eine solche Lücke muss man nicht mit Wald schließen. Ein Heckenstreifen, ein Altgrasstreifen, der nur selten gemäht wird, ein Lesesteinhaufen oder ein flacher Tümpel reichen oft schon. So entsteht ein Biotopverbund, und die offene Wiese bleibt erhalten. In Baden-Württemberg sollen die Gemeinden dafür Biotopverbundpläne aufstellen.

Spuren der Menschen

Die offenen Hänge sind auch ein Geschichtsbuch. Hohlwege zeigen, wo seit Jahrhunderten Fuhrwerke fuhren, Trockenmauern und Steinriegel, wo Weinberge angelegt und Steine aus den Äckern gelesen wurden. Trockenmauern und Steinriegel sind ebenfalls seit 2022 gesetzlich geschützt. Was wir davon am Hungerberg gefunden haben, zeigen wir auf Spuren im Hungerberg; wie aus den Weinbergen von 1832 Wald wurde, steht dort im Abschnitt „Vom Weinberg zum Wald“, und was die Hänge künftig tragen könnten, spielen wir auf Weinbau von morgen durch. Unter Wald verschwinden solche Spuren nicht, aber sie werden unsichtbar und geraten in Vergessenheit.

Was eine Aufforstung verändert

Ein neuer Wald auf einer Wiese bringt Schatten für die Nachbarflächen, ein anderes Kleinklima und andere Arten. Für manche Fläche ist das ein Gewinn, etwa wenn ein Acker an einem Bach zu Auwald wird. Für eine artenreiche Wiese oder einen sonnigen Saum kann es ein Verlust sein. Deshalb wird jede Aufforstung in der offenen Landschaft in Baden-Württemberg geprüft: Sie braucht eine Genehmigung der unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt (§ 25 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz). Die Gemeinde und die Naturschutzbehörde müssen zustimmen, und die Belange der Nachbarn und des Naturschutzes werden abgewogen.

Die Hänge zwischen Remstal und Buocher Höhe stehen schon seit 1968 als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz. Die Landesanstalt für Umwelt beschreibt das Gebiet als „Keuperlandschaft mit Weinbergen, Obsthängen, Bachtälchen, Wiesen und Wald“ – geschützt ist also genau die Mischung.

Was jeder tun kann

  • Wiesen ein- bis zweimal im Jahr mähen und das Mähgut abräumen, statt sie verbuschen zu lassen
  • alte Obstbäume schneiden und nachpflanzen, abgestorbene Bäume als Höhlenbäume stehen lassen, wo es sicher ist
  • Säume und Hecken am Waldrand stehen lassen und nur abschnittsweise zurückschneiden
  • Trockenmauern und Steinriegel erhalten, nicht abtragen
  • auf den Wegen bleiben und Hunde in der Brut- und Setzzeit anleinen

Häufige Fragen

Ist Aufforsten nicht immer gut fürs Klima?

Wald bindet Kohlenstoff, das ist ein Vorteil. Offene Wiesen und Streuobst haben aber andere Werte: viele Arten, die nur dort leben, kühle Luft, die nachts in die Täler fließt (Kühle Luft für Winterbach), Aussicht und Kulturgeschichte. Welcher Wert an einer Stelle überwiegt, wird im Genehmigungsverfahren abgewogen.

Brauche ich eine Genehmigung, um eine Wiese aufzuforsten?

In Baden-Württemberg ja: Für Flächen in der offenen Landschaft, die noch kein Wald sind, braucht man eine Genehmigung der unteren Landwirtschaftsbehörde (§ 25 LLG). Ansprechpartner ist das Landwirtschaftsamt im Landratsamt.

Was ist eine Magerwiese?

Eine Wiese auf nährstoffarmem Boden, die wenig oder gar nicht gedüngt und ein- bis zweimal im Jahr gemäht wird. Gerade weil sie „arm“ ist, wachsen dort besonders viele Pflanzenarten.

Quellen

  • LUBW, Daten- und Kartendienst: Naturdenkmal „Steppenheide und Waldsaum am Böhnlöchle“ (81190860032), Landschaftsschutzgebiet 1.19.009, Vogelschutzgebiet 7123441, Biotop- und Mähwiesenkartierung (Abruf 01.10.2026). Grundlage: Daten aus dem UIS der LUBW.
  • Liste der Naturdenkmale in Winterbach (Wikipedia), Ausweisungsdatum 13.11.1992
  • Plenterwald: Forestbook, „Plenterwald“; ETH Zürich, Professur für Waldmanagement und Waldbau, „Die Plenterung und ihre unterschiedlichen Formen“ (Skript)
  • Bundesnaturschutzgesetz § 30 Abs. 2 Nr. 7 (gesetzlich geschützte Biotope, eingefügt durch das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt 2021, gültig seit 2022)
  • Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz Baden-Württemberg § 25; Infodienst Ländlicher Raum (MLR BW): Aufforstungsgenehmigung
  • Naturschutzgesetz Baden-Württemberg § 22 (Biotopverbund) und § 33a (Erhaltung von Streuobstbeständen)

Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026 · Initiative Remswelle