Rems und Winterbach · Fluss, Wasser, Natur und Geschichte
Wenn die Rems knapp wird
Entnahmeverbot, Landwirte und Schwammflächen
Seit dem 23. Juni 2026 gilt im Rems-Murr-Kreis: Aus Bächen und Flüssen darf kein Wasser mehr entnommen werden, nicht einmal mit der Gießkanne. Das Landratsamt hat das Verbot inzwischen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. Neu ist so etwas nicht mehr: Schon 2022 und 2025 gab es solche Verbote. Für uns Surfer heißt Niedrigwasser schlicht: keine Welle. Für Fische, Krebstiere und Insektenlarven heißt es Stress. Und für alle, die einen Garten, ein Stückle oder einen Weinberg pflegen, heißt es: Das Wasser fehlt genau dann, wenn man es braucht. Diese Seite zeigt, warum das alle angeht – und warum Landwirte, Winzer, Stücklesbesitzer und Surfer dabei an einem Strang ziehen.
Was das Entnahmeverbot regelt
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 23. Juni 2026 sieht vor:
- Kein Wasser aus oberirdischen Gewässern – also aus der Rems und aus allen Bächen im Kreis, in jeder Form, ausdrücklich auch mit Eimer oder Gießkanne.
- Auch Quellen und Brunnen sind betroffen, wenn sie in ein Gewässer münden – dazu zählen Lauf- und Zierbrunnen.
- Pumpen brauchten schon vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis. Erlaubnisse, die keine Regel für trockene Zeiten enthalten, fallen ebenfalls unter das Verbot.
- Ausgenommen sind genehmigte Entnahmen für landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke – „derzeit“, wie es heißt. Bei weiter sinkenden Pegeln kann das Amt nachschärfen.
- Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Verbot galt zunächst bis 30. September und wurde Ende September bis 31. Oktober 2026 verlängert; aufgehoben werden kann es früher, sobald anhaltender Regen die Pegel nachhaltig erholt. Ob es für einen bestimmten Bach gilt, beantwortet im Zweifel das Amt für Umweltschutz des Landratsamts.
Warum das Landratsamt so etwas tut
Die Begründung des Landratsamts ist kurz und deutlich: Die Pegel liegen im Kreis größtenteils extrem niedrig, nach einem trockenen Winterhalbjahr, einem regenarmen Sommer und einem außergewöhnlich trockenen September. Wenig Wasser heißt: Schadstoffe sind stärker konzentriert, Lebensräume werden voneinander abgeschnitten, Fische und andere Wasserlebewesen kommen schlechter voran. Dazu wird flaches Wasser im Sommer schnell warm, und warmes Wasser hält weniger Sauerstoff. Jeder Eimer, der dann noch herausgeholt wird, fehlt im Bach. → Die Rems wird wärmer · → Tiere und Pflanzen an der Rems
Was das für Landwirte, Winzer und Stücklesbesitzer heißt
Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat und von seinem Land lebt, darf derzeit weiter Wasser nehmen. Wer dagegen ein Stückle mit jungen Obstbäumen oder einen Garten am Bach hat, darf es nicht – auch nicht mit der Gießkanne. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern eine Abwägung: Die Behörde schützt die Gewässer, so weit es geht, ohne Existenzen zu gefährden.
Für alle gilt aber dasselbe: Wenn die Bäche knapp sind, hilft nur Wasser, das vorher in der Landschaft geblieben ist – im Boden, im Grundwasser, in der Zisterne. Und genau da treffen sich die Interessen. Das Umweltbundesamt bringt es auf eine Formel: „Mehr Wasser in der Fläche halten statt es schnell abzuleiten durch eine angepasste Flächenbewirtschaftung.“ Wer Flächen bewirtschaftet, hat es also in der Hand.
An einem Strang: Flächen, die Wasser halten
Äcker und Wiesen. „Bodenschonende Bewirtschaftung erhält die Wasserspeicherfähigkeit der Böden und begünstigt die Grundwasserneubildung“, schreibt das Umweltbundesamt. Bedeckter Boden, Humus, Zwischenfrüchte und wenig Verdichtung lassen Regen einsickern, statt ihn abfließen zu lassen. Viele Landwirte machen das längst – auch aus eigenem Interesse, denn trockener Boden trägt keine Ernte.
Weinberge – ein Lob mit ehrlichem Zielkonflikt. Winzer gehören zu den Ersten, die Wasser am Hang halten: Begrünte Gassen verringern die Erosion und verbessern das Bodengefüge; mehr Humus im Boden erhöht die Wasserspeicherung. Trockenmauern und Terrassen bremsen das Wasser zusätzlich, gelockerter Boden nimmt es besser auf. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Die Begrünung konkurriert mit den Reben um Wasser. In Trockenperioden lassen Winzer deshalb oft nur jede zweite oder dritte Gasse begrünt und halten die anderen offen. Sie wägen jedes Jahr neu ab – zwischen Erosionsschutz, Wasser im Boden und dem Durst ihrer Reben. Das verdient Respekt, nicht Belehrung. → Weinbau von morgen · → Spuren im Hungerberg
Streuobstwiesen. Eine gepflegte Streuobstwiese ist Dauergrünland: Der Boden ist das ganze Jahr bedeckt, gut durchwurzelt und nimmt Regen auf. Damit sie das bleibt, muss jemand mähen, schneiden und ernten – sonst verbuscht sie. Das heißt auch: Man muss mit Gerät hinkommen. Feldwege sind deshalb keine Nebensache. Wo sie gepflegt sind, kommen die Stücklesbesitzer zu ihren Flächen. Wo sie verfallen, wird es mühsam – und ein ausgewaschener Feldweg wird bei Starkregen selbst zur Rinne, die Wasser und Boden talwärts trägt. → Wald oder Wiese? · → Feldweg-Schaden melden
Warum Gießen manchmal den Boden schützt
Ausgetrockneter Boden nimmt Wasser schlecht an. Fachleute nennen das Benetzungshemmung: Der erste kräftige Regen nach einer Dürre perlt ab, läuft oberflächlich davon und nimmt Boden mit; selbst wenn die Oberfläche nass ist, kann der Untergrund noch „brechtrocken und hart“ sein. Dazu kommt die Kruste: Auf unbedecktem Boden schlagen Regentropfen die feinen Krümel zu, die Oberfläche verschlämmt und lässt danach noch weniger Wasser durch.
Das beste Mittel dagegen ist eine Pflanzendecke – Gras, Mulch, Begrünung, Humus. Gießen hilft vor allem dadurch, dass es diese Decke in Trockenzeiten am Leben hält. Das Wasser dafür sollte dann aus der Zisterne kommen, nicht aus dem Bach.
Was jeder tun kann
- Während des Verbots kein Wasser aus Bächen, Quellen oder Brunnen holen – auch nicht mit der Gießkanne.
- Zisterne im Sommer nutzen. Und wer eine Zisterne ohne Rückhalteraum hat: Ist Dauer- oder Starkregen angekündigt – vor allem im Winterhalbjahr, wenn die Zisterne sonst randvoll steht –, einen Teil ablassen und auf Rasen oder Beet versickern lassen. Dann hat sie Platz, wenn der Regen kommt. Nicht auf gefrorenen oder schon nassen Boden und nicht in den Kanal, sonst ist das Wasser gleich wieder im Bach. → Das Winterbacher Zisternen-Paradox
- Boden bedeckt halten: mulchen, Rasen nicht zu kurz mähen, offene Flächen begrünen.
- Regenwasser vom Dach in den Garten leiten statt in den Kanal.
- Schäden an Feldwegen melden: Foto und Ort genügen. → Hinweis über die Feldwege-Karte geben
Häufige Fragen
Gilt das Entnahmeverbot auch für kleine Bäche?
Nach dem Wortlaut ja: Es erfasst alle oberirdischen Gewässer im Rems-Murr-Kreis, dazu Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein Gewässer münden. Reine Entwässerungsgräben können rechtlich anders behandelt werden. Im Einzelfall gibt das Amt für Umweltschutz des Landratsamts Auskunft.
Darf ich mit der Gießkanne Wasser aus dem Bach schöpfen?
Nein. Die Allgemeinverfügung nennt das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen ausdrücklich.
Warum dürfen Landwirte weiter Wasser entnehmen?
Genehmigte Entnahmen für landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke bleiben derzeit unberührt – wer davon lebt, ist darauf angewiesen. Die Erlaubnisse haben eigene Auflagen, und das Landratsamt behält sich weitere Einschränkungen vor, wenn die Pegel weiter sinken.
Wie lange gilt das Verbot?
Zunächst bis 30. September 2026, inzwischen verlängert bis 31. Oktober 2026. Es kann früher aufgehoben werden, wenn anhaltender Regen die Pegel nachhaltig erholt.
Nimmt eine Surfwelle der Rems Wasser weg?
Nein. Eine stehende Welle entnimmt nichts, das Wasser fließt durch und weiter. Bei Niedrigwasser würde sie schlicht nicht laufen.
Quellen: Gemeinde Urbach, „Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern untersagt“ (30.06.2026, nach der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 23.06.2026) und „Wasserentnahmeverbot im Rems-Murr-Kreis bis Ende Oktober verlängert“ (29.09.2026) · Stuttgarter Zeitung, „Hitze im Rems-Murr-Kreis: Kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen“ (26.06.2026) · Stuttgarter Zeitung, „Landkreis im Dürremodus“ (05.07.2025) · Backnanger Kreiszeitung, „Wasserentnahme im Rems-Murr-Kreis wird eingeschränkt“ (18.08.2022) · Umweltbundesamt, „Landschaftswasserhaushalt stabilisieren“ · Michael Weber (DLR Mosel), „Begrünung im Weinberg ist bunt“, Mosel-Weinbautag 2021 · top agrar, „Benetzungshemmung bereits Alltag“ · → Schwammlandschaft Winterbach
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026 · Initiative Remswelle